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Ab dem 2. Dezember gilt in öffentlichen Innenräumen Maskenpflicht
Die täglichen Fallzahlen im Kanton Zug erreichen Rekordwerte, das Spital ist stark ausgelastet. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat deshalb Massnahmen ergriffen und dehnt per Donnerstag, 2. Dezember, die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume aus. Diese gilt damit auch für all jene Räumlichkeiten und Einrichtungen, in welchen bis anhin aufgrund der Zertifikatspflicht darauf verzichtet werden konnte. Das bedeutet, dass ab Donnerstag, 2. Dezember, namentlich in der Bibliothek, in der Ludothek, im Hallenbad Lättich (Eingangsbereich und Garderoben) sowie an allen Veranstaltungen in der Rathus-Schüür zusätzlich zur Zertifikatspflicht eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren besteht.
Die Maskenpflicht gilt auch in Museen, im Theater, in Kinos, in Fitnesscentern, an Sportanlässen (in Innenräumen) oder in Restaurants, Bars und Clubs. In Gastronomiebetrieben darf die Maske am Tisch abgelegt werden. Für das Personal der Gastronomiebetriebe gilt die Maskenpflicht ohne Einschränkung.
Ebenfalls wird die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen in allen Schulklassen ab der Primarstufe eingeführt. Am Pult sitzend dürfen die Schülerinnen und Schüler die Masken abnehmen. Die Reihentests werden weitergeführt. Die Maskenpflicht gilt auch für Besuchende in den Pflegeheimen und Spitälern.
Die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen sind bis am 20. Februar 2022 (Ende der Sportferien) in Kraft. Der Bundesrat hat heute Dienstag, 30. November, ebenfalls zusätzliche Massnahmen diskutiert und diese in die Vernehmlassung geschickt. Die Kantone haben bis am Mittwochabend, 1. Dezember, Zeit, zu den vorgeschlagenen Einschränkungen Stellung zu nehmen. Weitere Informationen gibt es hier.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung des Kantons Zug | Download | 0 | Medienmitteilung des Kantons Zug |
Verordnung des Kantons vom 30. November 2021 | Download | 1 | Verordnung des Kantons vom 30. November 2021 |
FAQ zur Verordnung des Kantons | Download | 2 | FAQ zur Verordnung des Kantons |