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Gemeinde Baar
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Die Lohngleichheit ist gewährleistet

31. Januar 2022
Die Gemeinde hat die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter analysiert und von einer externen Revisionsstelle prüfen lassen. Das Resultat ist erfreulich: Männer und Frauen in derselben Funktion erhalten denselben Lohn.

 

Am 1. Juli 2020 ist das revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft getreten. Dieses schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse vornehmen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen müssen. Das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau hat ein Analysewerkzeug entwickelt, das auch für die Lohngleichheitsanalyse der Gemeinde Baar zur Anwendung gekommen ist. In die Analyse sind die Löhne des Referenzmonats Mai 2021 von 658 Mitarbeitenden (473 Frauen und 185 Männer) eingeflossen. Neben dem Verwaltungs- und Betriebspersonal (rund 220 Personen) und den rund 350 Lehrpersonen sind auch knapp 100 Mitarbeitende im Stundenlohn (insbesondere der Schulergänzenden Betreuung und der Reinigung) berücksichtigt worden.

 

Kein Geschlechtseffekt

Die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass sich die Durchschnittslöhne von Frauen und Männern unterscheiden. Die Differenz ist aber erklärbar: Frauen sind in Teilzeitstellen sowie in Anstellungen im Stundenlohn über- und in Kaderstellen untervertreten. Werden gemäss den Vorgaben des Analysewerkzeugs die persönliche Qualifikation sowie die Merkmale der ausgeübten Funktion berücksichtigt, gleichen sich die Löhne an. "In die Analyse fliessen Faktoren wie die Ausbildung, das Dienstalter und die berufliche Stellung ein", erklärt Ueli Matter, Leiter Personal der Einwohnergemeinde Baar. "Das Resultat zeigt uns, dass die Lohngleichheit gewährleistet ist." Gemäss der Analyse verdienen Frauen unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren 0.7 % weniger als Männer. Diese Differenz ist statistisch nicht signifikant. Das bestätigt auch die unabhängige Revisionsstelle, die die Baarer Lohngleichheitsanalyse überprüft hat.

 

Bei gleichen Voraussetzungen ist in den Löhnen der Einwohnergemeinde Baar kein Geschlechtseffekt nachzuweisen. Das Lohnsystem des Kantons Zug und der Gemeinde Baar erweist sich als solide Basis für die Einhaltung von fairen Löhnen für Frauen und Männer.

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