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Erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Zug
Ab sofort und bis auf weiteres wird die Waldbrandgefahr vom Kanton Zug als "erheblich" eingestuft. Das bedeutet, dass Unachtsamkeit (z.B. mit brennenden Streichhölzern oder Funkenflug eines Grillfeuers) sowie natürliche Ursachen wie ein Blitzschlag einen Brand entfachen können. Im offenen Gelände ist die Feuerausbreitungsgeschwindigkeit gross, im Wald mittel. Die Humusschicht wird teilweise verbrannt, einzelne Kronenbrände sind möglich.
Es ist deshalb ein sogenanntes «bedingtes Feuerverbot» in Kraft. Es gelten die folgenden Verhaltenshinweise:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Schlagabraum verbrennen
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Die jeweils geltenden Stufen der Waldbrandgefahr sind auf der Website Aktuelle Gefahrenlage (waldbrandgefahr.ch) aufgeschaltet.