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Gemeinde Baar
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Nein zur Motion, ja zur Forderung

8. September 2022
FDP und SVP haben in einer Motion eine direkte Partizipation der Steuerzahler an Ertragsüberschüssen gefordert. Der Gemeinderat hat den Vorstoss als nicht motionsfähig erklärt, wird ihn aber in einer anderen Form umsetzen.

 

Die Gemeinde Baar steht finanziell auf gesunden Beinen. In den letzten Jahren konnten regelmässig kleinere oder grössere Überschüsse verbucht werden. Während die Aufwandseite genau budgetiert werden kann, führen Sonderereignisse wie höhere Grundstückgewinnsteuern oftmals zu einem weit besseren Ergebnis als erwartet. Bis auf das Jahr 2020, als ein einmaliger Steuerrabatt von 4 Prozent beschlossen worden ist, blieben die Steuern in den letzten Jahren auf einem tiefen und somit attraktiven Niveau unverändert. «Baar ist die Gemeinde mit dem tiefsten Steuerfuss im steuergünstigsten Kanton der Schweiz», betont Finanzvorstand Pirmin Andermatt. Die (unerwarteten) Überschüsse wurden unter anderem für Vorfinanzierungen der grossen Infrastrukturprojekte wie Neubau der Schule Wiesental, Sanierung und Erweiterung der Schule Sternmatt 1 sowie Neubau der Dreifachturnhalle Sternmatt 2 genutzt. «Die Überschüsse von heute entlasten damit spätere Generationen», erklärt Gemeindepräsident Walter Lipp. «Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler leisten einen solidarischen Beitrag zur finanziellen Gesundheit der Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten.»

 

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen partizipieren

Die Ertragsüberschüsse haben in den vergangenen Jahren mehrmals Anträge auf eine Steuerfusssenkung oder einen Steuerrabatt an den Budget-Gemeindeversammlungen ausgelöst. Der Gemeinderat hat jeweils – bis auf das Jahr 2020 – für eine Beibehaltung des Steuerfusses und gegen einen Steuerrabatt argumentiert und wurde vom Souverän unterstützt. Gerade für Unternehmen ist ein langfristiger konstanter Steuerfuss essentiell für die Planung, so die Überzeugung des Gemeinderats. Dieser Ansicht sind im Grundsatz auch die FDP und die SVP. Die beiden Parteien erachten die Zeit aber nun für reif, um bei weiteren hohen Ertragsüberschüssen die Möglichkeit einer direkten Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Steuersenkungen oder -rabatte zu schaffen. Sie haben deshalb am 3. Juni eine Motion eingereicht, die eine Möglichkeit zur «direkten Partizipation der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an mehrjährigen Ertragsüberschüssen» fordert. Der Gemeinderat soll beauftragt werden, einen Mechanismus auszuarbeiten, der steuerliche Entlastungen in den Folgejahren vorsieht.

 

 

Motion widerspricht geltenden Gesetzen

«Der Gemeinderat hegt Sympathien für diese Forderung», sagt Walter Lipp. «Zumal es dem Finanzhaushaltsgesetz nachzuleben gilt, das für einen langfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt einsteht.» Dennoch wurde der Vorstoss vom Gemeinderat für nicht motionsfähig erklärt. «Aufgrund der geltenden Gesetze blieb uns nichts anderes übrig», so Lipp. Beim in der Motion geforderten «Mechanismus» handelt es sich sinngemäss um eine Finanzstrategie gemäss Artikel 20 des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes. Die Erarbeitung einer solchen Strategie obliegt jedoch dem Gemeinderat. Ein Mechanismus würde diese Befugnis beschneiden. «Die Motion der FDP und der SVP setzt sich über geltendes Recht hinweg», erklärt Walter Lipp. «Der Gemeinderat muss sie deshalb in dieser Form zurückweisen.» Diese Sichtweise wird auch vom kantonalen Rechtsdienst gestützt.

FDP und SVP teilen diese Ansicht des Gemeinderats betreffen der Motionsfähigkeit nicht. Im Sinne der Sache verzichten die beiden Parteien jedoch auf einen Rechtsstreit.

 

Forderung wird ins Pflichtenheft der Finanzkommission aufgenommen

Die Forderung bleibt trotzdem nicht ohne Folgen. «Der Gemeinderat unterstützt die Absicht der FDP und der SVP, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei mehrjährigen Ertragsüberschüssen zu entlasten», betont Walter Lipp. Er hat den beiden Parteien deshalb Hand geboten und einen Kompromiss vorgeschlagen. Um der Forderung der FDP und SVP gerecht zu werden und gleichzeitig den gesetzlichen Grundlagen Rechnung zu tragen, hat der Gemeinderat eine Anpassung des Pflichtenhefts der gemeindlichen Finanzkommission beschlossen. Diese ist neu beauftragt, bei mehrjährigen Ertragsüberschüssen zwingend zu prüfen, ob und in welcher Form die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren sollen, und dem Gemeinderat sowie der Gemeindeversammlung eine entsprechende Empfehlung zu unterbreiten. Bereits heute schlägt die Finanzkommission jeweils die Überschussverwendung vor. Mit der Anpassung wird sie verpflichtet, die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu berücksichtigen und – bei einer Nicht-Berücksichtigung – dem Gemeinderat und der Gemeindeversammlung eine Begründung zu unterbreiten. Der Gemeinderat prüft die von der Finanzkommission vorgeschlagene Gewinnverwendung sowie eine allenfalls empfohlene Steuerfusssenkung oder einen Steuerrabatt und formuliert darauf basierend seinen Vorschlag zuhanden der Gemeindeversammlung. Diese hat weiterhin das Recht, Anträge zum Steuerfuss und zu einem Steuerrabatt zu stellen.

 

Motion wird zurückgezogen

«Wir haben bereits jetzt die Empfehlung der Finanzkommission und die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unseren Überlegungen berücksichtigt», erklärt Walter Lipp. «Nun ist diese langjährige Praxis verbindlich festgelegt. Wir verzichten aber auf einen Mechanismus, der geltendem Gesetz widerspricht.»

 

Die Vorstände der SVP und der FDP haben den Vorschlag des Gemeinderats geprüft und sich mit der Anpassung des Pflichtenhefts einverstanden erklärt. Sie ziehen die Motion zurück. Die Anpassung des Pflichtenhefts wird per sofort umgesetzt. Damit kommt die neue Regelung bereits für die Budget-Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2022 zur Anwendung.

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