Sprunglinks

Kopfzeile

Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
close

Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Neuheim und Baar bauen die Zusammenarbeit aus

31. Januar 2024
Die Gemeinde Baar übernimmt die administrativen Arbeiten des Grundstückgewinnsteuersekretariats Neuheim.

 

Die beiden Gemeinden Neuheim und Baar arbeiten in verschiedenen Bereichen eng zusammen. So ist die Gemeinde Baar für gewisse Aufgaben des Zivilstandsamts, des Notariats, der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie der Beratungsstelle für Kindesschutz der Gemeinde Neuheim zuständig. Beide Gemeinden können damit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern massgeschneiderte Dienstleistungen zur Verfügung stellen, nutzen Synergien und steigern die Effizienz.

 

Seit dem 1. Januar 2024 zeichnet Baar neu auch für die administrativen Arbeiten des Grundstückgewinnsteuersekretariats Neuheim verantwortlich. Die Hoheit bleibt aber in Neuheim. Weiterhin wird die gemeindliche Grundstückgewinnsteuerkommission die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer vornehmen. Deren Mitglieder werden vom Neuheimer Gemeinderat gewählt. Die Kontrolle der Rechnungsführung hingegen wird durch die Baarer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission übernommen.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Download 0 Medienmitteilung