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Gemeinde Baar
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Medienmitteilung - Wiederaufnahme eines reduzierten öffentlichen Betriebs im Hallen- und Freibad Lättich

3. Juni 2020
Das Hallen- und Freibad Lättich nimmt ab dem 8. Juni 2020 einen reduzierten,
öffentlichen Betrieb auf.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere COVID-19 Lockerungen beschlossen und gleichentags, anlässlich seiner Medienkonferenz, kommuniziert. Diese Lockerungen ermöglichen es dem Schwimmbad Lättich – unter Einhaltung des Schutzkonzeptes – ab dem Montag 8. Juni 2020 einen reduzierten, öffentlichen Betrieb aufzunehmen.

 

Der Gemeinderat stützt die Empfehlungen der Betriebsleitung und hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2020 die folgenden Bestimmungen zum eingeschränkten Betrieb verabschiedet:

  • Das Hallen- und das Freibad wird physisch getrennt und separat betrieben.
  • Der öffentliche Betrieb findet ausschliesslich im Freibad statt.
  • Das Hallenbad wird weiterhin und ausschliesslich für den Schwimmunterricht der öffentlichen Schule, die Schwimmschule, den Schwimmverein zur Ausübung des Schwimmsports und Personen mit körperlichen Einschränkungen zur Verfügung gestellt.
  • Für den Zugang zum Freibad (öffentliche Nutzung) wird ein separater Eingang mit Kasse eingerichtet.
  • Das Restaurant Delfin ist zu den Betriebszeiten des Freibades geöffnet.
  • Der Einzel-Eintrittspreis wird bis zur Wiederaufnahme des uneingeschränkten Betriebes auf einheitliche CHF 4.-- pro Person (Erwachsende und Kinder) festgelegt.
  • Die Jahres- und Mehrmonats-Abokarten nehmen ihre Gültigkeit ab dem 8. Juni 2020 wieder auf. Die Gültigkeitsdauer wird um die Zeit vom 14. März bis 7. Juni 2020 automatisch verlängert.
  • Das Ablaufdatum der 10er-Abokarten wird um die Dauer der Badschliessung bis zur Wiederaufnahme des uneingeschränkten Betriebes verlängert.

 

Die vorstehenden Bestimmungen sind bis auf weiteres gültig. Änderungen oder Anpassungen werden zeitnah und laufend auf der Homepage vom Schwimmbad Lättich publiziert.

 

Einschränkung der öffentlichen Nutzung

Die Öffentlichkeit kann, bis zur uneingeschränkten Wiederaufnahme des Betriebes, ausschliesslich das Freibad nutzen. Dies unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamtens für Gesundheit (BAG). Diese Nutzung ist hinsichtlich einer maximal zulässigen Personenanzahl, mit Bezug auf die Fläche des Freibad-Areales, beschränkt. Entsprechend können sich gleichzeitig nicht mehr als 1'600 Personen im Freibad-Areal aufhalten. Im Weiteren ist die Anzahl Personen, welche sich gleichzeitig im jeweiligen Wasserbecken aufhalten dürfen, ebenfalls eingeschränkt. Beim Eingang zum Freibad und beim Zugang zu den jeweiligen Wasserbecken wird es entsprechend zu Wartezeiten kommen.

 

Wir bitten unsere Badegäste um Geduld, danken für das Verständnis und bitten um gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle Gäste die Möglichkeit bekommen, das Wasser zu geniessen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Philipp Schwerzmann, Abteilungsleiter Liegenschaften / Sport unter T 041 769 05 10 zur Verfügung.