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Gemeinde Baar
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Medienmitteilung - Hallen- und Freibad Lättich für alle Nutzerinnen und Nutzer offen

1. Juli 2020
Ab 1. Juli 2020 steht das Hallen- und das Freibad Lättich wieder allen Nutzern zur Verfügung.

Der Bundesrat hat am 19. bzw. 24. Juni 2020 weitere COVID-19 Lockerungen beschlossen und gleichentags, anlässlich seiner Medienkonferenz, kommuniziert.

 

Diese weiteren Lockerungen ermöglichen es dem Schwimmbad Lättich – unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Schutzmassnahmen – den öffentlichen Betrieb, auch im Hallenbad, wiederaufzunehmen.

 

Der Gemeinderat stützt die Empfehlungen der Betriebsleitung und hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 die folgenden Bestimmungen zum Betrieb verabschiedet:

  • Das Hallen- und das Freibad bleibt weiterhin physisch getrennt und wird separat betrieben.
  • Es stehen zwei Eingänge (Hallenbad und Freibad) mit zwei Kassen zur Verfügung.
  • Im Hallenbad-Gebäude dürfen sich nicht mehr als 350 Personen aufhalten (Eintrittszählung und Registrierung ist erforderlich).
  • Die Aufenthaltsdauer im Hallenbad ist auf maximal 3 Stunden beschränkt.
  • Personen die das Hallenbad nutzen wollen, müssen sich voranmelden und registrieren (Sicherstellung Contact Tracing).
  • Das Hallenbad wird gleichzeitig von der öffentlichen Schule für den Schwimmunterricht (bis 3. Juli 2020), der Schwimmschule und vom Schwimmverein zur Ausübung des Schwimmsports genutzt. Während den Trainings-, Unterrichts- und Kurszeiten kann es deshalb auch während den Sommerferien zu Wartezeiten kommen.
  • Die Einzel-Eintrittspreise werden bis zur Wiederaufnahme des uneingeschränkten Betriebes, für das Hallen- und das Freibad, wie folgt und einheitlich festgelegt:
    Erwachsene CHF 4.--, Kinder CHF 2.--.

 

Detaillierte Informationen zum Betrieb unter:
https://www.baar.ch/schwimmbad/26257

 

Die vorstehenden Bestimmungen sind bis auf weiteres gültig, Änderungen oder Anpassungen sind jederzeit vorbehalten.

 

Personenbeschränkung im Hallenbad

 

Während das Freibad ab dem 27. Juni 2020 für die Öffentlichkeit uneingeschränkt nutzbar ist, muss das Hallenbad aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse, bezogen auf die Abstandsregeln, weiterhin personenmässig beschränkt werden. Gegenwärtig sind im Hallenbad, aufgrund der Empfehlungen des Verbandes für Hallen- und Freibäder (VHF), gleichzeitig 350 Personen zugelassen. Eine Platzreservation und Registrierung ist zur Sicherstellung des "Contact Tracing" zwingend notwendig. Die Nutzer können sich auf der Homepage vom Schwimmbad Lättich online voranmelden. Die Aufenthaltsdauer wurde auf maximal 3 Stunden begrenzt, damit insbesondere bei schlechtem Wetter, alle Nutzer die Möglichkeit für einen Besuch im Hallenbad erhalten.

 

Sämtliche Vorgaben des Bundes sind im Hallen- wie auch im Freibad in Eigenverantwortung einzuhalten, insbesondere die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dazu zählen vor allem folgende Verhaltensregeln:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Hallen- und Freibad Lättich nicht betreten.
  • Der Schutzabstand von 1,5 Meter ist von allen Badegästen jederzeit einzuhalten.

 

Wir bitten unsere Badegäste um Geduld, danken für das Verständnis und bitten um gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle Gäste die Möglichkeit erhalten, das Wasser geniessen zu können.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Philipp Schwerzmann, Abteilungsleiter Liegenschaften / Sport unter T 041 769 05 10 zur Verfügung.