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Grabaufhebungen in den Friedhöfen Baar und Allenwinden
Auf dem Friedhof Baar werden im Verlauf des Jahres verschiedene Gräber aufgehoben. Betroffen sind folgende Grabfelder:
- Erdbestattungen: Ab März wird im Grabfeld A6 die letzte Reihe der Erdgräber der Bestattungsjahre 2005/2006 aufgehoben.
- Urnengräber: Im Grabfeld C3 wird eine Reihe der Bestattungsjahre 2003–2005 aufgehoben.
- Gemeinschaftsgrab: Anfang Februar werden fünf Steinplatten mit den Inschriften der Bestattungsjahre 2004/2005 aufgehoben. Diese Platten sind Eigentum der Einwohnergemeinde Baar und können nicht abgegeben werden.
- Urnennischen: Anfang Februar werden im Sektor L die Urnennischen des Bestattungsjahres 2005 aufgehoben. Die Urnen und Platten der Urnennischen sind Eigentum der Angehörigen und können direkt beim Friedhofpersonal reserviert und abgeholt werden. Platten, die bis Ende Februar nicht abgeholt werden, verfallen ohne Kostenfolge der Einwohnergemeinde Baar. Bitte melden Sie das Abholen von Nischenplatten oder Urnen telefonisch bei Alois Koch, Leiter der Friedhöfe, T 079 417 88 80, an.
Auf dem Friedhof Allenwinden werden die Urnengräber der Bestattungsjahre 2004/2005 im Grabfeld U1 aufgehoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofverwaltung Baar, Gian-Reto Schwager, T 041 769 01 38 oder direkt an das Friedhofpersonal, T 079 417 88 80.
