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  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Kindesanerkennung

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind vor oder nach der Geburt auf dem Zivilstandsamt anerkennen.
 
Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindesmutter).
 
Auf Wunsch kann gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben werden.
 
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Direktion des Innern des Kantons Zug.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Kindesanerkennung_in_der_Schweiz.pdf Download 0 Merkblatt_Kindesanerkennung_in_der_Schweiz.pdf
Merkblatt_gemeinsame_elterliche_Sorge.pdf Download 1 Merkblatt_gemeinsame_elterliche_Sorge.pdf