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Abmeldung / Wegzug von Baar
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung oder ein amtliches Ausweisdokument
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Original-Ausländerausweis
- neuer Mietvertrag
Beim Melden des Wegzugs werden folgende Amtsstellen durch das Gemeindebüro informiert:
- Steuerverwaltung
- Katholische bzw. Reformierte Kirchgemeinde (Pfarramt)
- Amt für Zivilschutz und Militär (bei militärpflichtigen Personen)
- Strassenverkehrsamt
- AHV-Zweigstelle
- Schulrektorat
- SERAFE AG
- Wasserwerke Zug AG
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte 2 Monate vor Ihrer Ausreise mit dem Gemeindebüro Kontakt auf.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindebüro | 041 769 01 11 | gemeindebuero@baar.ch |