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Anmeldung / Zuzug nach Baar
Wir heissen Sie in der Gemeinde Baar herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter anmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag
- Familienausweis (wenn nicht mehr ledig)
- aktuelle Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Karte
- Scheidungsurteil
- Gerichtsurteil über elterliche Sorge
Die Einwohnerkontrollen können aufgrund einer Anpassung des ZGB (Art. 43a Abs. 4 Ziff. 6) künftig auf das Dokument Heimatschein verzichten, da die darauf stehenden Daten online abgerufen werden können. Die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheines wurde daher mit Wirkung per 1. Januar 2023 im Kanton Zug aufgehoben.
Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, melden Sie sich direkt beim Amt für Migration. Eine Anmeldung bei der Gemeinde Baar ist nicht erforderlich.
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Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindebüro | 041 769 01 11 | gemeindebuero@baar.ch |