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Anmeldung / Zuzug nach Baar
Wir heissen Sie in der Gemeinde Baar herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen online oder bei uns am Schalter anmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte oder Pass
- Mietvertrag
- Krankenkassen-Versicherungsausweis (KVG)
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Verfügung betreffend Sorgerecht (falls Sie minderjährige Kinder haben)
- Heimatausweis (falls Zuzug als Wochenaufenthalter)
Die Einwohnerkontrollen können aufgrund einer Anpassung des ZGB (Art. 43a Abs. 4 Ziff. 6) künftig auf das Dokument Heimatschein verzichten, da die darauf stehenden Daten online abgerufen werden können. Die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheines wurde daher mit Wirkung per 1. Januar 2023 im Kanton Zug aufgehoben.
Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, melden Sie sich direkt beim Amt für Migration für die Anmeldung. Die Anmeldung kann nicht beim Gemeindebüro Baar vorgenommen werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindebüro | 041 769 01 11 | gemeindebuero@baar.ch |