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Kontakt

Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Hundesteuer

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin ist selber dafür verantwortlich, dass der Hund in der Datenbank AMICUS korrekt registriert ist sowie Adressänderungen, Halterwechsel oder der Tod des Tieres innert 10 Tagen im Internetportal von AMICUS geändert werden. Sämtliche Gebühren für eine ordnungsgemässe Registrierung übernimmt der Hundehalter bzw. die Hundehalterin.

 

Sie werden demnächst Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

 

Der unten verlinkte Flyer (pdf) beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der kantonalen Webseite des VeterinärdienstsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den AMICUS-Helpdesk:
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

Hundesteuer

Jeder Hundehalter bzw. jede Hundehalterin muss jährlich eine Hundesteuer entrichten. Diese wird per Stichtag von der Abteilung Finanzen/Wirtschaft in Rechnung gestellt. (Es erfolgen keine Rückerstattungen/Nachzahlungen)

Die Hundesteuer beträgt

  •  CHF 120.00 für jeden kontrollpflichtigen Hund
  •  CHF 40.00 für Wachhunde auf Landwirtschaftsbetrieben

Ausgebildete Dienst-/Schutzhunde sind von der Hundesteuer befreit.

Weitere Angaben entnehmen Sie unserem Hundereglement (siehe Dokumente).

 

Hundehaltung

Für Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre Hunde gelten verschiedene Verhaltensregeln. Diese sind im Merkblatt zur Hundehaltung der Gemeinde Baar sowie im Merkblatt «Suubere Kanton Zug» zusammengefasst.

Zugehörige Objekte

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Hundereglement Baar (PDF, 63 kB) Download 0 Hundereglement Baar
Flyer zur Hundehaltung von Amicus (PDF, 290 kB) Download 1 Flyer zur Hundehaltung von Amicus
Merkblatt zur Hundehaltung der Gemeinde Baar (PDF, 1.77 MB) Download 2 Merkblatt zur Hundehaltung der Gemeinde Baar
Merkblatt «Suubere Kanton Zug» (PDF, 3.7 MB) Download 3 Merkblatt «Suubere Kanton Zug»
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