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Schalteröffnungszeiten
  • Mo: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Di-Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Erbenbescheinigung

Eine Erbenbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind. Die Bescheinigung gilt als Ausweis der Erben und wird u. a. für Bank- und Grundstückgeschäfte benötigt.
 
Die Erbenbescheinigung wird nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag oder anhand der schriftlichen Erklärung zur Erbannahme ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.

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