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Aufstellen freistehender Reklameeinrichtungen
Generelle Information
Die Bewilligung bezieht sich auf freistehende Reklameeinrichtungen. Über die Zulässigkeit von freistehenden Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Gesuche für freistehende Reklameeinrichtungen sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen
- PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
- Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
- Bewilligungserteilung durch die Abteilung Planung / Bau
- Zahlung der Bewilligungsgebühr
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
Gemäss Gebührentarif im Bauwesen CHF 50.-- bis 500.--
Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössische Bestimmungen:
Kantonale Bestimmungen:
Gemeindliche Bestimmungen:
- Reklamereglement vom 6.4.2010 (Stand 9.12.2021)
- Gebührentarif im Bauwesen vom 17.9.2008 (Stand 9.12.2021)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauberatung/Baupolizei | 041 769 04 40 | michael.wieczorek@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Planung / Bau | 041 769 04 30 | planung-bau@baar.ch |
Name | Download |
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