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Aufstellen fester Reklameeinrichtungen
Die Bewilligung bezieht sich auf Reklameeinrichtungen an oder auf Gebäuden oder in deren unmittelbarer Nähe, welche in direktem Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. Über die Zulässigkeit von Reklameeinrichtungen entscheidet die Einwohnergemeinde Baar. Gesuche für Baureklamen sind immer an die Einwohnergemeinde Baar zu richten.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen
- PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
- Formular per Post einreichen oder beim Gemeindebüro abgeben
- Bewilligungserteilung durch die Abteilung Planung/Bau
- Zahlung der Bewilligungsgebühr
Formular
Hier kommen Sie zum Online Formular.
Kosten
Gemäss Gebührentarif im Bauwesen CHF 50.-- bis 500.--
Gesetzliche Grundlagen
Eidgenössiche Bestimmungen:
Kantonale Bestimmungen:
- §13 der Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation vom 22.2.1977
- Reklamereglement vom 6.4.2012
- Gebührentarif im Bauwesen vom 17.9.2016
Adresse
Einwohnergemeinde Baar, Planung / Bau
Bauberatung / Baupolizei
Rathausstrasse 6
6341 Baar
Telefon 041 769 04 40
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauberatung/Baupolizei | 041 769 04 40 | michael.wieczorek@baar.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|