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Gemeinde Baar
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Inhalt

Inventar der Naturobjekte von lokaler Bedeutung – Kurzbericht

Mit dem vorliegenden gemeindlichen Inventar werden die Naturobjekte von lokaler Bedeutung in einem Inventar festgehalten. Das Inventar ist behördenverbindlich und hat somit für die Grundeigentümerschaften keine unmittelbar verbindliche Rechtswirkung. Gemäss der überarbeiteten Bauordnung enthält das Inventar Objekte, deren Unterschutzstellung erwogen wird. Für Veränderungen gilt eine vorgängige Meldepflicht. Der Gemeinderat entscheidet nach Anhörung der betroffenen Grundeigentümerschaften über die Unterschutzstellung und über allfällige Massnahmen sowie Abgeltungen im Rahmen eines Vertrages oder einer Verfügung.

Informationen

Datum
29. April 2025

Dokumente

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Naturinventar (PDF, 490 kB) Download 0 Naturinventar

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