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Schalteröffnungszeiten
  • Mo–Fr: 08.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr
  • Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Gemeindeversammlung

9. Dez. 2026, 19.30 Uhr

Kontakt

Gemeindekanzlei
einwohnergemeinde@baar.ch

Informationen

Beschreibung

Budgetgemeinde

Voraussetzungen

Hinweis betreffend Stimmrecht

An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle in der Gemeinde Baar wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.