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Willkommen in der Einwohnergemeinde Baar
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Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Steuern

Baar ist eine der steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz. Der Kanton Zug weist die tiefste Steuerbelastung der Schweiz auf und im internationalen Vergleich ist der Kanton Zug weit vorne angesiedelt.

Der unkomplizierte Umgang zwischen Behörden und der Wirtschaft führt zu einer partnerschaftlichen und erfolgsversprechenden Zusammenarbeit.

 

Steuervergleich ganze Schweiz

Auf der Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung steht Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, mit welchem Sie die Einkommenssteuer für natürliche Personen berechnen können.

Die Berechnungen gelten für Unselbstständigerwerbende und sind allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, die Zahlen sind unverbindlich. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie die Seiten der eidgenössischen Steuerverwaltung.

 

Steuervergleich Kanton Zug

Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Zug können Sie einen Vergleich innerhalb des Kantons Zug machen (Einkommenssteuern Kantons- und Gemeindesteuern, natürliche Personen).

 

Steuerfuss in Baar

Gemeinde 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Kantonssteuer 82 % 82 % 82 % 82 % 82 % 80 %
Einwohnergemeinde Baar 56 % 56 % 53 % 53 % 50.88 % 53 %
Bürgergemeinde Baar 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 %

 

Kirche 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Katholische Kirche 8.1 % 8.1 % 7.6 % 7.6 % 7.6 % 7.6 %
Reformierte Kirche 9.5 % 9.5 % 9 % 9 % 8.5 % 8.5 %


Steuerfussvergleich Kanton Zug

 

Elektronische Steuererklärung

Auf der Seite der Kantonalen Steuerverwaltung können Sie das Programm "eTax" für natürliche und juristische Personen herunterladen.

 

Fristerstreckungsgesuch

Hier können Sie das Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung eingeben.

Feuerwehrersatzabgabe

Gemäss § 40 des Gesetzes über den Feuerschutz sind im Kanton Zug Männer und Frauen zwischen 20 und 48 Jahren feuerwehrpflichtigWer keinen Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine jährliche …
  • Gemäss § 40 des Gesetzes über den Feuerschutz sind im Kanton Zug Männer und Frauen zwischen 20 und 48 Jahren feuerwehrpflichtig
  • Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine jährliche Ersatzabgabe von CHF 100.-
  • Massgebend für den Bezug der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am 1. Januar des laufenden Jahres
  • Die Rechnungsstellung erfolgt im Februar für das laufende Jahr
  • Von der Feuerwehrpflicht befreit
             a) sind werdende Mütter
             b) ist je Haushalt eine Person, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr
                  oder pflegebedürftige Angehörige betreut, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer
                  beruflichen Pflicht erfolgt
             c) sind die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht befähigten Personen
             d) sind Personen, die mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben

Grundstückgewinnsteuer

Durch den Verkauf einer Liegenschaft (Haus, Land etc.) wird eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommis…
Durch den Verkauf einer Liegenschaft (Haus, Land etc.) wird eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommission der Einwohnergemeinde Baar.

Steuern

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern. Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärungen sind bei der kantonalen…
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern.

Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärungen sind bei der kantonalen Steuerverwaltung zu verlangen.

Steuerberechnungen und Fristerstreckungen können auf der Hompage der kantonalen Steuerverwaltung vorgenommen werden.

Zugehörige Objekte