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Steuern
Baar ist eine der steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz. Der Kanton Zug weist die tiefste Steuerbelastung der Schweiz auf und im internationalen Vergleich ist der Kanton Zug weit vorne angesiedelt.
Der unkomplizierte Umgang zwischen Behörden und der Wirtschaft führt zu einer partnerschaftlichen und erfolgsversprechenden Zusammenarbeit.
Steuervergleich ganze Schweiz
Auf der Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung steht Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, mit welchem Sie die Einkommenssteuer für natürliche Personen berechnen können.
Die Berechnungen gelten für Unselbstständigerwerbende und sind allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, die Zahlen sind unverbindlich. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie die Seiten der eidgenössischen Steuerverwaltung.
Steuervergleich Kanton Zug
Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Zug können Sie einen Vergleich innerhalb des Kantons Zug machen (Einkommenssteuern Kantons- und Gemeindesteuern, natürliche Personen).
Steuerfuss in Baar
Gemeinde | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Kantonssteuer | 82 % | 82 % | 82 % | 82 % | 82 % | 80 % |
Einwohnergemeinde Baar | 56 % | 56 % | 53 % | 53 % | 50.88 % | 53 % |
Bürgergemeinde Baar | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % |
Kirche | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Katholische Kirche | 8.1 % | 8.1 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.6 % | 7.6 % |
Reformierte Kirche | 9.5 % | 9.5 % | 9 % | 9 % | 8.5 % | 8.5 % |
Steuerfussvergleich Kanton Zug
Elektronische Steuererklärung
Auf der Seite der Kantonalen Steuerverwaltung können Sie das Programm "eTax" für natürliche und juristische Personen herunterladen.
Fristerstreckungsgesuch
Hier können Sie das Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung eingeben.
Feuerwehrersatzabgabe
- Gemäss § 40 des Gesetzes über den Feuerschutz sind im Kanton Zug Männer und Frauen zwischen 20 und 48 Jahren feuerwehrpflichtig
- Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, bezahlt eine jährliche Ersatzabgabe von CHF 100.-
- Massgebend für den Bezug der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am 1. Januar des laufenden Jahres
- Die Rechnungsstellung erfolgt im Februar für das laufende Jahr
- Von der Feuerwehrpflicht befreit
b) ist je Haushalt eine Person, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr
oder pflegebedürftige Angehörige betreut, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer
beruflichen Pflicht erfolgt
c) sind die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht befähigten Personen
d) sind Personen, die mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben
Grundstückgewinnsteuer
Steuern
Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärungen sind bei der kantonalen Steuerverwaltung zu verlangen.
Steuerberechnungen und Fristerstreckungen können auf der Hompage der kantonalen Steuerverwaltung vorgenommen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzen / Wirtschaft | 041 769 02 20 | finanzen-wirtschaft@baar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 041 769 02 30 | steueramt@baar.ch |