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Gemeinde Baar
Rathausstrasse 6
6341 Baar

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Inhalt

Kindesanerkennung

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindesmutter).

Das Kind kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden.

Kindesanerkennung

Die Anerkennung regelt das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind. Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt in der…

Die Anerkennung regelt das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind. Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt in der Schweiz vorgenommen werden. Bei ausländischer Beteiligung ändert sich die Zuständigkeit. Termine müssen vorgängig telefonisch vereinbart werden.

 

Eine Anerkennung kostet Fr. 75.00 (zuzüglich weitere individuelle Gebühren).

 

Auf Wunsch kann gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und abgegeben werden.

 

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Direktion des Innern des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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