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Kindesanerkennung
Das Kind kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden.
Kindesanerkennung
Die Anerkennung regelt das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind. Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt in der Schweiz vorgenommen werden. Bei ausländischer Beteiligung ändert sich die Zuständigkeit. Termine müssen vorgängig telefonisch vereinbart werden.
Eine Anerkennung kostet Fr. 75.00 (zuzüglich weitere individuelle Gebühren).
Auf Wunsch kann gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und abgegeben werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Direktion des Innern des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt Kreis Baar | 041 769 01 30 | zivilstandsamt@baar.ch |
