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Geburt
Geburt im Spital
Wenn das Kind im Zuger Kantonsspital geboren wird, werden zur Registrierung der Geburt die im Merkblatt "Geburt - erforderliche Dokumente" aufgeführten Unterlagen benötigt. Diese sind beim Eintritt ins Spital abzugeben.
Das Spital leitet uns nach der Geburt die abgegebenen Unterlagen zusammen mit dem Meldeschein weiter.
Geburt zu Hause
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich durch die Hebamme oder bei deren Abwesenheit durch eine bei der Geburt anwesende Person mittels Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt anzumelden.
Für die Anmeldung der Hausgeburt werden die im Merkblatt "Geburt - erforderliche Dokumente" aufgeführten Unterlagen, die von der Hebamme ausgefüllte Geburtsanzeige sowie ein Ausweis (Pass, Identitätskarte) benötigt.
Dokument Merkblatt Geburt erforderliche DokumenteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (pdf, 62.7 kB)
Geburten
Geburt im Spital
Das Zuger Kantonsspital leitet die Geburtsmeldung mit den notwendigen Dokumenten dem Zivilstandsamt Baar weiter.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes wird nach der Registrierung per Post zugestellt.
Geburt zu Hause
Eine Hausgeburt ist innerhalb von drei Tagen durch die Hebamme, den Vater oder die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war, anzumelden.
Für die Anmeldung der Hausgeburt kann das Formular «Geburtsmeldung» verwendet werden und mit einem Ausweis (Pass, ID) der Hebamme beim Zivilstandsamt im Original eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt Kreis Baar | 041 769 01 30 | zivilstandsamt@baar.ch |
