Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Stichwortverzeichnis
Kopfzeile
Inhalt
Todesfälle und Bestattungen
Meldung
Todesfälle müssen dem Zivilstandsamt des Todesortes innert zwei Tagen gemeldet werden. Dieser Überblick zeigt, was zu tun ist:
Tod zu Hause
Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Hausarzt. Bei Abwesenheit des Hausarztes rufen Sie den Notfallarzt an oder kontaktieren Sie die Polizei unter Telefon 117. Der Tod ist innert zwei Tagen persönlich beim Zivilstandsamt anzumelden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.
Für die Anmeldung eines Todesfalles zuhause ist dem Zivilstandsamt die ärztliche Todesbescheinigung im Original sowie das Familienbüchlein (falls vorhanden) mitzubringen. Für Ausländerinnen und Ausländer sind zusätzlich der Reisepass sowie der Ausländerausweis erforderlich. Die anmeldende Person hat sich mittels Pass oder Identitätskarte auszuweisen.
Tod im Spital oder Heim
Beim Tod im Spital oder Heim erledigt die Spital- bzw. die Heimverwaltung die notwendigen Formalitäten.
Unfall oder Suizid
Benachrichtigen Sie die Polizei unter Telefon 117.
Organisation der Bestattung
Das Zivilstandsamt Kreis Baar unterstützt Sie bei der Organisation der Beerdigung von in Baar wohnhaft gewesenen Personen. Dies beinhaltet unter anderem:
- Anmeldung Kremation
- Beratung betreffend Grabarten auf dem Friedhof
- Koordination Ort und Zeitpunkt der Abdankung und Beisetzung
- Auf Wunsch amtliche Publikation in den Zeitungen
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit dem Zivilstandsamt Kreis Baar 041 769 01 30.
Bestattungsdienste
In der Wahl des Bestattungsdienstes sind Sie frei. Hier finden Sie den Kontakt von Rogenmoser BestattungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Oberägeri.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt Kreis Baar | 041 769 01 30 | zivilstandsamt@baar.ch |
| Name | Download |
|---|
